20
Aug
2007

Next Steps 5.2

Ulkig. Da verbietet doch tatsächlich ein deutsches Gericht den Lokomotivführern das Streiken. Begründung: weil dann keine Züge fahren!

Next Steps:

Eine Lawine neuer Prozesse wird losgetreten, revolutionäre Urteile werden gefällt. Das Kündigen wird verboten, weil den Unternehmen dadurch Arbeitskräfte verloren gehen! Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ungesetzlich, weil ja niemand für das Geld arbeitet!

Der Arbeitgeberverband wittert Morgenluft: Vielleicht kann man ja jetzt beweisen, dass das Streikrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Problem: Das blöde Streikrecht ist ausgerechnet im Grundgesetz verankert.

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